Wilhelm Becker

Die Schule in Heumar unter Lehrer Heinrich Kamp im Jahre 1801

Das Schulwesen in Heumar schildert ein Fragebogen, den im Jahre 1801 Pfarrer Hieronymus Gymnich auf Anordnung der Regierung ausfüllte (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Großherzogtum Berg, Nr. 6629, Blatt 40 ff.) Auf die Frage, ob die Schule in Heumar zureiche, antwortet der Pfarrer: "Eine gute Schule ist zureichend". Kinder kommen "im Sommer keine, die mehreste zur Arbeit gezogen werden"; es kommen "in denen höchsten zwei Wintermonaten 70 und nehmen langsam ab bis end Mai". Es stehen "für die armen Kinder nur 3 Rtlr spec. 6 Stüber 14 Heller" zur Verfügung. Daß Kinder aus anderen Pfarreien nach Heumar zur Schule kamen "ist wohl zuweilen geschehen, aber nicht allzeit, ist auch nicht Willen". Der Unterricht erfolgt "im Lesen und Schreiben, auch in Rechnen und in der christlichen Lehr".

 

 

Das Schulhaus wurde "gebauet durch eine erlaubte Collecte und beidrag der Pfarrgenossen". Die Schule ist "in guttem Stande, worin selbige unterhalten muß die einwohneren". Ihre Lage "ist gut gewählt, lieget hoch, schließt an den Kirchhof an und liegt in der Mitten von Heumar und Rath. Eine alte Wittib des Verstorbenen Küsters und Schullehrers wohnet darinnen". Die innere Einrichtung "ist sehr gut". Die Höhe des Schulzimmers beträgt 81/2 Fuß (ca. 2,6 m), die Länge 25 Fuß (ca. 7,5 m) und die Breite 12 1/4 Fuß (ca. 3,65 m). "Die Einwohnerin hat ihre besondere Zimmeren und muß das Schulhaus in Stand halten". Der gegenwärtige Lehrer ist Henricus Kamp und wurde vom Pfarrer eingesetzt. Sein Alter ist 44 Jahre. Er ist weltlichen Standes und verheiratet. Über die Fähigkeiten urteilt der Pastor, "waren wohl fähig für bauren zu belehren, aber zu diesen Zeiten nicht"; doch Lehrer Kamp "ist von guter Aufführung, ... ziemlich fleißig, hat auch einen guten Willen, aber sein Hauswesen stehet etwas im argen. Er versehet die Küsterey, auch etwas Ackerbau".

Ständiges Einkommen des Lehrers "ist keines hier als für die armen Kinderen 3 Rthir spec. 6 Stüber 14 Heller jährl. Einkünften". Von der Küsterei erhält er jährlich 38 Reichstaler spec. 26 Stüber und von Nebendiensten 10 Rtlr spec. 12 Stüber. Einen sonstigen Erwerbszweig hat der Lehrer und Küster "keinen. Der jetzige Schullehrer ziehet aus seinen Eigentum noch 10 Rtlr. spec.." Das Schulgeld beträgt von 'jedem Kind "7 1/2 Stüber per Monat". Sonst bezieht der Schullehrer "hier kein Gehalt als nur aus dem Schulgeld". Er versieht die Stelle schon 26 Jahre,

Auf die Frage, ob die Deutschen Schulen einer Verbesserung bedürften, meint der Pfarrer, "sie könnten verbessert werden. Die Eltern müßten starck angestrenget werden, ihre Kinder bis auf bestimmte fahren ohne Ausnahme in die Schule zu schicken, welches die Pfarrer, sich allein überlassen, nicht ausführen können. ... Dieser Verbesserung stehet im Wege der Abgang der Armengeldern oder Armenfonds, die armen Kinder auszukleiden und in die Schule zu bringen".

 
Mit besten Dank an Herrn Gert Kamp