Auseinandersetzung um die Harmonie im Viertel
Die Bewohner der Donarstraße fürchten um ihre Wohnqualität. Ein Sechsfamilienhaus soll dort entstehen.
Haus Donarstr.


An der Stelle dieses inzwischen abgebrochenen Hauses soll ein Sechsfamilien-Haus entstehen.

Rath / Heumar - Idyllisch ist es hier, kurz vor dem Königsforst. Nur wenige Autos fahren durch die schönen, von Bäumen gesäumten Straßen. In den großen Gärten der Hausbesitzer bietet sich genügend Platz zum Grillen und Fußballspielen. Doch die Bewohner der Donarstraße fürchten nun um ihre Oase im Grünen. Auf dem Grundstück mit der Hausnummer 32 soll ein Sechsfamilien-Haus errichtet werden. Die Baugrube ist bereits ausgehoben, die Arbeiter stehen an der Schippe.

Lothar Ruckes wohnt direkt nebenan, Hausnummer 30 a. Für ihn ist die Baugenehmigung „rechtswidrig erteilt worden“. Und zwar deshalb, weil das Haus „dem Grundsatz des harmonischen Einfügens in die Nachbarbebauung“ widerspricht. „Bisher stehen hier fast nur Ein- bis Zweifamilienhäuser. Der Neubau wird fast zweieinhalbmal so groß.“ Auch ein von Lothar Ruckes in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten bezeugt, dass die erteilte Baugenehmigung „objektiv rechtswidrig“ ist, weil sich die Größe des Gebäudes nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt. Etwa elf Meter wird das dreieinhalb Geschosse große Gebäude in den Himmel ragen. Sonne, so glaubt ein Anwohner, wird es auf seiner Terrasse nicht mehr geben.

Gegen die geplante „Hinterlandbebauung“ richtet sich die weitere Kritik der Anwohner: „Die Frontmauer soll erst dort entstehen, wo die Nachbargebäude aufhören“, meint Carlo Weinreich. Die Bebauung der Nachbarschaft ist aber maßgebend, weil es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gibt. Folglich müssten die Häuser in etwa gleicher Flucht stehen. Der geplante Komplex hat etwa 14 Metern Abstand von der Donarstraße, wie Weinreich meint. „Die angrenzenden Häuser stehen aber nur etwa fünf bis acht Meter tief.“ Fast 30 Meter werde das Haus in das rund 65 Meter lange Grundstück hineinragen. Auch der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die geplante Bautiefe „signifikant“ von der vorhandenen abweicht. Die Baugenehmigung sei deshalb unzulässig. Das Bauaufsichtsamt sieht das anders: „Es gibt Vorbilder für den Bau in der näheren Umgebung“, meint Amtsleiterin Angela Thiemann. 

Weiter erklärt sie, dass die Nachbarn das Recht haben, Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung beim Bauaufsichtsamt einzureichen. Eine Ablehnung des Widerspruchs muss durch die Bezirksregierung bestätigt werden. Im Gutachten hingegen beurteilt der Verfasser diesen Vorgang als wenig erfolgsversprechend: Denn die Nachbarn müssten durch das Bauvorhaben schon „schwer und unerträglich beeinträchtigt“ werden. 

Nun fürchten die Bewohner, dass auch auf einem nicht genutzten rund 3000 Quadratmeter großen Grundstück in der Donarstraße ein „weiterer überdimensionierter Mehrfamilienkomplex entsteht“.


Urheberrecht bei Kölner Stadt-Anzeiger 06.03.2003